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   OLG Brandenburg, 15.04.2019 - 13 UF 132/18   

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https://dejure.org/2019,19683
OLG Brandenburg, 15.04.2019 - 13 UF 132/18 (https://dejure.org/2019,19683)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15.04.2019 - 13 UF 132/18 (https://dejure.org/2019,19683)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15. April 2019 - 13 UF 132/18 (https://dejure.org/2019,19683)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beschwerde gegen des Ausschluss eines Versorgungsausgleichs; Überraschender Schlag mit einer ungeöffneten Sektflasche auf den Kopf des Ehegatten; Besonders schwerwiegendes Fehlverhalten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2019, 1609
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Brandenburg, 11.07.2016 - 9 UF 120/15

    Versorgungsausgleich: Ausschluss bei Verletzung der Pflicht zum

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.04.2019 - 13 UF 132/18
    Nach einer Gesamtbetrachtung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Beteiligten, der Dauer der Ehe und der gelebten Rollenverteilung im Lichte des Zwecks des § 27 VersAusglG, grobe Unbilligkeiten zu vermeiden, nicht aber Fehlverhalten zu sanktionieren (vgl. OLG Brandenburg, 1. Senat für Familiensachen, Beschluss vom 11. Juli 2016 - 9 UF 120/15), erscheint die Beschränkung der Durchführung des Versorgungsausgleichs auf die Hälfte der in der gesetzlichen Rentenversicherung erworbenen Ehezeitanteile gerechtfertigt.
  • BGH, 06.05.2009 - XII ZB 24/07

    Anwendbarkeit des § 1587c Nr. 1 BGB im Abänderungsverfahren i.R.e. persönlichen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.04.2019 - 13 UF 132/18
    Allgemeine körperliche Attacken und/oder Beleidigungen im Rahmen einer krisenhaften Entwicklung genügen nicht (vgl. BGH FamRZ 2009, 1312; OLG Brandenburg FamRZ 2010, 1165), gerade wenn sie im Vorfeld der Scheidung stattfinden.
  • BGH, 09.05.1990 - XII ZB 76/89

    Anwendung der Härteklausel bei Tötungsversuch in nicht auszuschließender

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.04.2019 - 13 UF 132/18
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass auch ein eheliches Fehlverhalten ohne wirtschaftliche Relevanz den Ausschluss des Versorgungsausgleichs nach § 27 VersAusglG rechtfertigen kann, wenn es wegen seiner Auswirkungen auf den ausgleichspflichtigen Ehegatten ganz besonders ins Gewicht fällt (vgl. BGH NJW 1990, 2745; OLG Bamberg FamRZ 2007, 1748, mit Hinweis auf weitere Rechtsprechung).
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